Logo Praxis Hindahl           Logo Mitglied VPT
Home Über uns Leistungsspektrum Unser Team Ärztliche Verordnung? Rechtliche Aspekte Unsere Leistungen Schlüsselzonenmassagen
Massagen & Wärme Osteopathie Interferenzregulationstherapie Schröpfkopftherapie Preisliste Anfahrt E-Mail Öffnungszeiten Impressum
Ärztliche Verordnung?

Eine ärztliche Verordnung ist nicht erforderlich!

"Die ärztliche Verordnung wird bei der beruflichen Betätigung der Therapeuten in der Praxis als unausweichliche Voraussetzung betrachtet. Eine Rechtsgrundlage für diese Ansicht fehlt jedoch."
Dr. jur. E. Boxberg, Justitiar des VPT in 'Physikalische Therapie' Nr. 5/1997

Nach intensiver Prüfung der Rechtslage gelangte der Verband Physikalische Therapie (VPT) 1997 zu der Auffassung, dass die berufliche Betätigung der Angehörigen der physiotherapeutischen Berufe auch ohne ärztliche Verordnung mit dem Heilpraktikergesetz vereinbar ist (siehe obiges Zitat).

Nach jahrelangem Rechtsstreit durch die Instanzen hat nun das Bundesverwaltungsgericht mit seinem Beschluß vom 28.10.2009 diese Rechtsauffassung bestätigt: Demnach dürfen Masseure und Med. Bademeister ihrer beruflichen Tätigkeit uneingeschränkt auch ohne ärztliche Verordnung nachgehen.

Anders als der Heilpraktiker müssen wir uns - und können Sie sich! - ganz auf unser geschultes ‚Fingerspitzengefühl’ verlassen: Wir be-HAND-eln Sie noch wirklich. Stützen können wir uns bei der Behandlung darüber hinaus auf die breite Palette der Physikalischen Therapie.

Ladezeit: 0.0536 Sek.       Webdesign: Mediadesign by Harmeling       Kontakt Webmaster