"Die ärztliche Verordnung wird bei der beruflichen Betätigung der Therapeuten in der Praxis als unausweichliche Voraussetzung
betrachtet. Eine Rechtsgrundlage für diese Ansicht fehlt jedoch."
Dr. jur. E. Boxberg, Justitiar des VPT in 'Physikalische Therapie' Nr. 5/1997
Nach intensiver Prüfung der Rechtslage gelangte der Verband Physikalische Therapie (VPT) 1997 zu der Auffassung, dass die
berufliche Betätigung der Angehörigen der physiotherapeutischen Berufe auch ohne ärztliche Verordnung mit dem
Heilpraktikergesetz vereinbar ist (siehe obiges Zitat).
Nach jahrelangem Rechtsstreit durch die Instanzen hat nun das Bundesverwaltungsgericht mit seinem Beschluß vom 28.10.2009
diese Rechtsauffassung bestätigt: Demnach dürfen Masseure und Med. Bademeister ihrer beruflichen Tätigkeit uneingeschränkt
auch ohne ärztliche Verordnung nachgehen.
Anders als der Heilpraktiker müssen wir uns - und können Sie sich! - ganz auf unser geschultes ‚Fingerspitzengefühl’
verlassen: Wir be-HAND-eln Sie noch wirklich. Stützen können wir uns bei der Behandlung darüber hinaus auf die breite
Palette der Physikalischen Therapie.